Die Rechtsanwaltskanzlei Franze wurde im Jahr 2014 gegründet.
Aufgrund hoher fachlicher Kompetenz, ausgewiesen u.a. durch den Fachanwaltstitel im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, bin ich für Sie der richtige Ansprechpartner in allen Fragen des Immobilienrechts, insbesondere im Wohnraummietrecht und im Gewerberaummietrecht, im Wohnungseigentumsrecht sowie im Pachtrecht, im Maklerrecht und im Nachbarschaftsrecht.
Darüber hinaus berate ich Sie auf Grundlage meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt in angestellter und selbständiger Tätigkeit in allen Bereichen des Zivilrechts, insbesondere im Vertragsrecht, im Haftungsrecht, im Verkehrsrecht bzw. im Verkehrsschadensrecht sowie in Bußgeldangelegenheiten und Strafsachen.